PKV-Zugangs-Check: Kannst du 2026 in die private Krankenversicherung?
Ob du in die PKV wechseln kannst, hängt von deinem Status ab – und bei Angestellten vom Gehalt. Dieser Check prüft deine Situation anhand der amtlichen Rechengrößen 2026. Er dauert etwa 30 Sekunden.
Dein Zugangs-Check
Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Orientierungsrechnung auf Basis der Rechengrößen 2026 – keine individuelle Beratung. Sonderfälle (z. B. Midijob, kurzfristige Beschäftigung, Künstlersozialkasse) bildet der Check nicht ab.
Wie der Check rechnet
Für Angestellte vergleicht der Check dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt mit der Versicherungspflichtgrenze 2026 von 77.400 Euro (6.450 Euro/Monat, Quelle: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026). Nur wer darüber liegt, ist versicherungsfrei und kann in die PKV wechseln. Für Bestandsfälle vom 31.12.2002 gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen wählen; Studenten entscheiden zu Studienbeginn innerhalb der 3-Monats-Frist. Alle Hintergründe stehen im PKV-Grundlagen-Ratgeber.
Knapp unter der Grenze?
Die Grenze steigt fast jedes Jahr – 2026 um 3.600 Euro. Wer knapp darüber liegt, sollte prüfen, ob das auch für die voraussichtliche Grenze 2027 gilt, sonst droht die Rückkehr in die Versicherungspflicht. Und wer darunter liegt, kann sich viele Privatleistungen über Zusatzversicherungen sichern – ganz ohne Systemwechsel.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?
77.400 Euro brutto im Jahr (6.450 Euro/Monat). Für Angestellte, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren, gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze (69.750 Euro), die nur die Beitragshöhe in der GKV deckelt.
Zählen Boni und Weihnachtsgeld mit?
Regelmäßige, vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld) zählen zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Rein erfolgsabhängige, nicht garantierte Zahlungen grundsätzlich nicht. Im Zweifel entscheidet die Einschätzung der Krankenkasse bzw. des Arbeitgebers.
Was passiert, wenn die Grenze nächstes Jahr steigt?
Dann wirst du wieder versicherungspflichtig, wenn dein Gehalt die neue Grenze nicht übersteigt – ein bereits geschlossener PKV-Vertrag endet damit in der Regel. Plane den Wechsel deshalb mit Puffer oder Gehaltsperspektive.
Zugang geklärt? Dann hol dir kostenlos und unverbindlich individuelle PKV-Angebote und vergleiche sie mit deinem GKV-Beitrag.
Zum kostenlosen PKV-VergleichTransparenz: Diese Seite enthält mit „Anzeige" gekennzeichnete Werbe-Links (Werbehinweis). Rechengrößen 2026 aus den amtlichen Sozialversicherungs-Rechengrößen, Stand Juli 2026. Keine individuelle Beratung.